Die Sonderleistungen
- werden auf Wunsch des Patienten erbracht
- sind ärztlich empfehlenswert und medizinisch sinnvoll
- werden aber nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt
Diese ärztlichen Leistungen werden bei gesetzlichen Krankenversicherten nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt.
Folgende Leistungen werden in unserer Praxis angeboten:
- Ultraschalluntersuchung der Gefäße zur Abschätzung der Schlaganfallgefährdung zum Beispiel bei Bluthochdruck, Zuckerkrankheiten, Rauchen, Übergewicht, Alter >50 Jahre, Schlaganfall in der Familie, Bewegungsmangel
- Demenz- Brain check zur Früherkennung der Altersdemenz.
- Vitamin-B-Infusionen
- Thioctacid-Infusionen bei diabetischer Polyneuropathie